Der Tarif Olga von der Hallesche ist ein Grundpflegezusatztarif, welcher in 3 Aufbautarife gegliedert wird. Dazu zählen Olga aktiv, Olga plus und Olga extra, die Tarife leisten in unterschiedlichen Pflegestufen. Der Tarif Olga extra hat in allen Pflegestufen 0-III eine prozentuale Absicherung von der Pflegestufe III.
Pflegestufe 0 |
Pflegestufe I |
Pflegestufe II |
Pflegestufe III |
|
Olga | – | – | – | 100% |
Olga aktiv | – | – | 70% | 100% |
Olga plus | – | 30% | 70% | 100% |
Olga extra | 20% | 30% | 70% | 100% |
Des weiteren hat die Hallesche einen neuen weiteren Pflegetagegeldtarif den Olga Flex auf den Markt gebracht, dieser zählt zu den starren Tarifen. Der Unterschied zu den Tarifen ist, dass bei dem Olga Flex die Beiträge flexibel gestaltet werden können.
Mit dem Tarif Förderbahr bietet auch die Hallesche eine staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung an, ab einem monatlichen Beitrag von 10 € bekommt man 5 € staatliche Förderung.
Für eine ausreichende Absicherung während der Pflegebedürftigkeit, können die Olga Tarife auch mit dem Förderbahr kombiniert werden.
Hallesche Tarifinformationen
Olga extra Pflegetagegeld |
Olga Flex Pflegetagegeld |
Förderbar Pflege Bahr |
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Leistungen bei ambulanter/ teilstationärer Pflege |
Pflegestufe I 30% Pflegestufe II 70% Pflegestufe III 100% |
Pflegestufe I 30% Pflegestufe II 70% Pflegestufe III 100% |
Pflegestufe I 20% Pflegestufe II 30% Pflegestufe III 100% |
Leistungen bei vollstationärer Pflege |
Pflegestufe I 30% Pflegestufe II 70% Pflegestufe III 100% |
Pflegestufe I 100% Pflegestufe II 100% Pflegestufe III 100% |
Pflegestufe I 20% Pflegestufe II 30% Pflegestufe III 100% |
Leistungen bei Demenz |
20% des vereinbarten Pflegegeldes der Pflegestufe III |
30% des vereinbarten Pflegegeldes der Pflegestufe III |
10% des vereinbarten Pflegegeldes der Pflegestufe III |
Leistungen auch bei Pflege durch Angehörige |
Ja, die Pflege kann durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder durch Laien erbracht werden. |
Ja, die Pflege kann durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder durch Laien erbracht werden. |
Ja, die Pflege kann durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder durch Laien erbracht werden. |
Beitragsbefreiung | Ja, ab Pflegestufe III ist man von der Beitragspflicht befreit. |
Ja, ab Pflegestufe III ist man von der Beitragspflicht befreit. |
Nein, dieser Tarif enthält keine Beitragsbefreiung. |
Verzicht auf Wartezeit | Ja, die Hallesche verzichtet auf eine Wartezeit. |
Ja, die Hallesche verzichtet auf eine Wartezeit. |
Nein, die Hallesche hat in diesem Tarif eine Wartezeit von 5 Jahre. Sie entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit. |
Einmalleistung | Ja, wenn erstmals die Pflegestufe III zugeordnet worden ist, erhält man das 60 fache des vereinbarten Tages- satzes der Pflegestufe III. |
Ja, wenn erstmals die Pflegestufe III zugeordnet worden ist, erhält man in den ersten 30 Tagen des Leistungsanspruches die 3 fache tarifliche Leistung. |
Nein, dieser Tarif enthält keine Einmalleistung. |
Versicherbare Tagessätze |
Maximal ein Tagessatz von 150 € in der Pflegestufe III. |
Maximal eine Tagessatz von 150 € in der Pflegestufe III. |
Ab einem Eintrittsalter von 47 Jahren, maximal ein Pflegegeld von 600 € in der Pflegestufe III möglich. |
Höchste Aufnahmealter | Maximale Aufnahme bis zum 100. Lebens- jahr möglich. |
Maximale Aufnahme bis zum 70. Lebens- jahr möglich. |
Maximales Aufnahmealter gibt es nicht. |
Förderfähig | Nein. | Nein. | Ja, mit 5 € monatlich. |
Gesundheitsfragen | Ja. | Ja. | Keine, aber Voraussetzungen! |
Voraussetzungen für den Pflege Bahr sind:
- Mindestalter 18 Jahren
- Wohnsitz in Deutschland
- Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
- Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zu dem Zeitpunkt des Abschlusses.
- Kein weiterer Pflege Bahr Vertrag.