Im Jahr 2013 wurde der Pflege Bahr ins Leben gerufen. Es handelt sich hier um eine staatlich förderbare Pflegeversicherung, die freiwillig abgeschlossen werden kann. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundsicherung darstellt, benötigen die meisten Pflegefälle noch eine zusätzliche, private Pflegeversicherung, um die Versorgungslücken abdecken zu können. Die maximalen 1550 Euro, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Pflegestufe III ausgezahlt werden, reichen bei Weitem nicht aus, um einen Heimplatz bezahlen zu können. In der Regel müssen noch einmal 1500 Euro aus eigener Tasche hin zugelegt werden, damit die anfallenden Kosten gedeckt sind.
Der Pflege Bahr soll Versorgungslücken schließen
Wer diese Versorgungslücke von mindestens 1500 Euro schließen möchte, kann somit eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, die von der Pflege Bahr (die Förderung wurde nach dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr benannt) staatlich gefördert werden kann. Bevor man sich allerdings für eine Pflege Bahr Pflegezusatzversicherung entscheidet, sollte man alle auf dem Markt befindlichen Versicherungsangebote miteinander vergleichen. Die staatliche Förderung liegt bei 5 Euro im Monat, wenn der Versicherte mindestens 10 Euro pro Monat in die Pflege Bahr Pflegezusatzversicherung einbezahlt. Jedes Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung, der älter als 18 Jahre ist, kann die Pflege Bahr Pflegezusatzversicherung beantragen.
Nicht alle privaten Pflegezusatzversicherungen werden bei der staatlichen Förderung Pflege Bahr anerkannt. Die ausgewählte private Pflegezusatzversicherung muss eine Pflegetagegeldversicherung sein. Eine Pflegerentenversicherung wird nicht staatlich gefördert. Förderfähige Pflegezusatzversicherungen müssen zu jeder Zeit und in jedem Lebensalter abschließbar sein. Eine private Pflegezusatzversicherung kann sogar abgeschlossen werden, wenn der Pflegefall schon eingetreten ist, die Pflegestufe beantragt wurde, aber noch keine Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung empfangen wurden. Wer sich in diesem Fall dafür entscheidet, noch eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, muss allerdings mit einer Wartezeit bis zu 5 Jahren rechnen, bis die ersten Geldleistungen ausbezahlt werden.
Ein Versicherungsvergleich ist von entscheidender Wichtigkeit
Obwohl viele Versicherungsunternehmen private Pflegezusatzversicherungen anbieten, die mit Pflege Bahr förderungsfähig sind, sollte man sich nicht gleich für das erste Angebot entscheiden, sondern Vergleiche anstellen. Einen kostenlosen Versicherungsvergleich, der Ihnen bei der Entscheidung hilfreich ist, finden Sie auf unserer Internetseite. Man sollte sich vor Vertragsabschluss Gedanken machen, ob man die monatlichen Versicherungsbeiträge auch wirklich über viele Jahre hinweg leisten kann. Wer seine Versicherungsbeiträge nach einiger Zeit nicht mehr zahlen kann, kann bis zu 3 Ruhejahre beantragen, wenn die soziale Hilfsbedürftigkeit festgestellt wurde. Sind diese Ruhejahre verstrichen und die Beiträge können aus eigener Kraft immer noch nicht gezahlt werden, verfallen in der Regel die Versicherungsansprüche.
Je länger ein Vertrag einer privaten Pflegezusatzversicherung läuft, desto höher sind die Leistungen am Ende. Es macht daher wirklich Sinn, eine private Pflegezusatzversicherung schon in jungen Jahren, abzuschließen. Es ist empfehlenswert, dass man nicht nur private Pflegezusatzversicherungen vergleicht, die nach Pflege Bahr förderungsfähig sind, sondern auch andere Anbieter in den Vergleich mit einbezieht. In manchen Fällen lohnt es sich nicht, die Förderung in Anspruch zu nehmen, da andere Versicherer günstiger sind und bessere Leistungen bieten. Da man sich in der Regel an eine private Pflegezusatzversicherung sehr lange bindet, sollte man sich Zeit für die Auswahl und die Entscheidung nehmen, damit die private Pflegezusatzversicherung wirklich Sinn macht.