Die Pflegeversicherung ist heute ein sehr wichtiger Kostenpunkt für jeden gesetzlich Versicherten. Wer sich etwas mit der Problematik näher befasst, weiß inzwischen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung für die Pflege im Alter und in der Krankheit bei weitem nicht ausreicht. Die Pflegezusatzversicherung soll die Lücke schließen, nicht nur für die Versicherten, sondern auch für die Familienangehörigen. Diese werden zur Kasse gebeten, wenn das Geld für die Pflege nicht mehr ausreicht.
Wie funktioniert die Pflegezusatzversicherung?
Seit Januar 2013 ist eine neue Regelung für die Pflegezusatzversicherung in Kraft getreten. Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließt, kann eine staatliche Förderung von 5 Euro in Anspruch nehmen, diese Pflegeversicherung wird Pflege- Bahr genannt. Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, kann die Pflege- Bahr Versicherung in Anspruch nehmen. Doch nicht jede Pflegezusatzversicherung wird staatlich gefördert und bietet die gleichen Leistungen an. Deshalb sollten Interessenten vor Abschluss einer Pflege-Bahr die Pflegezusatzversicherung vergleichen. Sonst kann es dem Versicherten passieren, dass er die Förderung nicht bekommt oder nicht richtig abgesichert ist. Sicherlich sind fünf Euro kein allzu großer Förderbetrag, aber doch eine Erleichterung für die Haushaltskasse. Eine Pflegezusatzversicherung vergleichen, kann online, ohne Probleme, durchgeführt werden.
Pflegezusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung und ohne möglich
Eine Pflegezusatzversicherung wird von verschiedenen Versicherungen auch ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Dieses wurde vorher völlig ausgeschlossen. Welche Bedingungen und welche Voraussetzungen dafür gelten, können Sie feststellen, indem Sie die Pflegezusatzversicherung vergleichen. Auf jeden Fall ist es besser die Pflege-Bahr als gesunder jüngerer Mensch abzuschließen und dann eine gewisse Wartezeit in Kauf zu nehmen. Doch seine Krankheiten kann sich niemand aussuchen. Wegen der niedrigen Förderung bei der Pflege-Bahr, bietet es sich für den jungen Menschen an, sich nur zum Mindestbeitragssatz von meist nur 10 Euro zu versichern. Damit hat der Kunde das Optimalste an Förderung der Pflegezusatzversicherung für sich herausgeholt. Allerdings ab dem Alter von 40 Jahren erhöhen sich die Beiträge, dann fällt die Förderung von 5 Euro nicht mehr stark ins Gewicht. Auch hier immer die Pflegezusatzversicherung vergleichen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Pflege-Bahr auch bei schweren und chronischen Krankheiten
Bei der Pflege-Bahr sind schwere Krankheiten kein Ausschlusskriterium mehr. Auch für kranke Kunden gibt es die Alternative die Lücke nun zu schließen und sich und die Familie bei der Zuzahlung zum gesetzlichen Pflegesatz zu entlasten.