Die Zahl der Pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Jahr 2011 fast 2,5 Millionen Pflegebedürftige gezählt. Innerhalb der nächsten 35 Jahre rechnet das Ministerium mit einer Steigerung auf fast 4 Millionen Menschen. Obwohl ein großer Teil der Pflegebedürftigen 65 Jahre alt und älter ist, zieht sich diese Problematik durch alle Altersschichten. Krebsleiden, Herzinfarkte oder Schlaganfälle als Ursache der Pflegebedürftigkeit sind im Gegensatz zum körperlichen Verfall keine altersbedingten Erscheinungen. Die Politik hat diese Entwicklung erkannt und ist bemüht, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung an die Gegebenheiten anzupassen. Gleichwohl bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur eine Grundversorgung. Mehr ist finanziell gar nicht zu leisten. Eine private Zusatzversorgung, etwa in Form einer Pflegekostenversicherung, gewinnt immer mehr an Bedeutung, möchte der Vorsorgende sein erspartes Vermögen und das seiner Verwandten schützen.
Pflegekostenversicherung ist eine Restkostenversicherung
Gemäß Bundesgesundheitsministerium wurden 2011 die meisten Pflegebedürftigen ambulant zu Hause oder teilstationär versorgt. Der Anteil betrug immerhin 70 Prozent aller Fälle. Etwas mehr als die Hälfte aller Einstufungen erfolgt in die Pflegestufe I, ein Drittel der Pflegebedürftigen wird in Pflegestufe II eingeordnet. Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung muss zwischen dem Pflegegeld, also dem Betrag, den ein pflegender Angehöriger erhält, und der Pflegesachleistung für ambulante Hilfsdienste unterschieden werden. In der Spitze zahlt die Pflegeversicherung für die ambulante Pflege 450 Euro in der Pflegestufe I und 1.100 Euro in der Pflegestufe II.
Die Versorgung in der ambulanten Pflege der Pflegestufe II kostet je nach Betreuungsaufwand rasch 2.000 Euro im Monat. Es verbleibt somit ein Eigenanteil von ungefähr 900 Euro für den Patienten. Diese Restkosten können über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Eine Möglichkeit stellt die sogenannte „Pflegekostenversicherung“ dar.
Leistungen der Pflegekostenversicherung
Grundlage für die abgerechneten Leistungen der Pflegekostenversicherung sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und die tatsächlich entstandenen Kosten. Diese Kosten müssen per Beleg nachgewiesen sein. Die Pflegekostenversicherung übernimmt je nach Tarifgestaltung und Gesellschaft einen bestimmten Teil dieser Restkosten abhängig von der Pflegestufe. Hierbei gibt es zwei Varianten: Die Pflegekostenversicherung übernimmt einen festen Betrag der Kosten, oder die Pflegekostenversicherung übernimmt einen prozentualen Anteil der verbliebenen Kosten. In jedem Fall ist die Leistung dieses Zusatztarifes an die Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung gekoppelt, denn es werden ausschließlich Leistungen bezahlt, für die auch die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen würde.
Schwieriger stellt sich der Fall dar, wenn keine professionelle Pflegehilfe in Anspruch genommen wird, sondern die Pflege durch Angehörige erfolgt. Je nach Gesellschaft werden bei dieser Form der Pflege gar keine oder nur geringe Erstattungsleistungen durch die Pflegekostenversicherung gezahlt.
Pflegekostenversicherung oder Pflegetagegeld?
Beide Tarifvarianten der Pflegezusatzversicherung haben ihre Vor- und Nachteile. Vorteil der Pflegekostenversicherung: Sie ist etwas günstiger und passt sich ein Stück weit an die gestiegenen Pflegekosten an, da immer bestimmte Restbeträge nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt sind. Das Pflegetagegeld hat den eindeutigen Vorteil der Flexibilität. Es wird ein vertraglich vereinbarter Geldbetrag im Monat ausbezahlt, der zur freien Verfügung steht. Es ist somit völlig unerheblich, wer die Pflege durchführt und wozu die Gelder verwendet werden. Ein Kostennachweis ist nicht erforderlich. Die Höhe des Tagegeldes kann zudem frei bestimmt werden.